Migrationspolitik: Aufkündigung der Vereinbarung mit dem Kreis richtig

Veröffentlicht am 06.10.2023 in Aktuell

Im September haben wir die Aufkündigung einer Vereinbarung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis beantragt, die unsere Gemeinde einem hohen Kostenrisiko aussetzt. Und das in Zeiten, in denen uns paradoxerweise der Rhein-Pfalz-Kreis selbst zum Sparen zwingt. Unser Vorgehen ist deshalb zum Wohle unserer Gemeinde alternativlos.

Als Gemeinde sind wir rechtlich dazu verpflichtet, Asylsuchende aufzunehmen. Die Zuweisung erfolgt durch den Rhein-Pfalz-Kreis, der in besagter Vereinbarung festgelegt hat, den Kommunen einen fixen Betrag pro zugewiesener Person zu zahlen. Die Vergangenheit hat aber klar gezeigt, dass dieser Betrag Bobenheim-Roxheim nicht ausreicht, um die Kosten für die Unterbringung zu decken. Die Gesetzeslage ist aber eindeutig: Der Rhein-Pfalz-Kreis hat diese Kosten vollumfänglich zu übernehmen.

Während uns die Kommunalaufsicht als Teil der Kreisverwaltung zwingt, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und damit mitunter für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger schmerzhafte Einsparungen vorzunehmen, setzt und diese Vereinbarung dem Risiko aus, künftig finanzielle Verluste ausgleichen zu müssen, die in die Hunderttausende - wenn nicht sogar Millionen - gehen.

Das würde dann auch bedeuten, dass wir eventuell zu beschließende Sparmaßnahmen nicht zügig wieder zurücknehmen können, da unser Haushalt auf viele Jahre unausgeglichen bliebe. Und das aufgrund von Kosten, die wir nach aktueller Rechtslage gar nicht tragen müssen. Das können wir gegenüber unsere Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht vertreten und haben uns deshalb dazu entschieden, die Aufkündigung dieser Vereinbarung zu beantragen.

 

 

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