Ablehnung des Bürgerentscheids alternativlos

Veröffentlicht am 10.02.2023 in Aktuell

Wir haben in der Sitzung des Gemeinderates vom 9. Februar 2023 den Antrag einer Bürgerinitiative, die sich temporär für ein in ihren Augen lebenswertes Bobenheim-Roxheim einsetzt, abgelehnt. Diese forderte einen Bürgerentscheid zum Neubaugebiet „Nördlich des Littersheimer Weges“. Eine inhaltliche Diskussion im Vorfeld der Sitzung war nicht notwendig, da die Rechtslage eindeutig ist: Nach § 17a der Gemeindeordnung ist jeder Bürgerentscheid, der die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen beinhaltet, unzulässig.

Ebenfalls keinen Raum für Interpretationen lässt das Gesetz bei Bürgerbegehren. Diese müssen schriftlich und zusammen mit einer festgelegten Anzahl an Unterschriften eingereicht werden. Die reine Willensbekundung reicht dabei nicht aus, um etwaige Fristen zu wahren.

Genau das behauptet die Bürgerinitiative aber seit Monaten. Unsere Befürchtung ist, dass man damit bezweckt, die Mitglieder des Gemeinderates im Nachhinein zu diskreditieren. Wer sich an geltendes Recht hält, wird sich später mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nicht ernst zu nehmen. Damit zerstört man gezielt das Vertrauen in die Institutionen vor Ort.

Mitglieder der Bürgerinitiative hatten im letzten Jahr angekündigt, die Sammlung der erforderlichen Anzahl an Unterschriften innerhalb weniger Tage abschließen zu können. Stattdessen wurden diese erst Monate später eingereicht. Das damit eine gewisse Enttäuschung einhergeht ist verständlich. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter deswegen aber herabzusetzen halte ich genau wie Äußerungen, die eine ablehnende Haltung gegenüber dem politischen System unserer Bundesrepublik erkennen lassen, für inakzeptabel. Einige Mitglieder der Bürgerinitiative scheinen zu vergessen, dass sie als Ausschuss- und Gemeinderatsmitglieder selbst diesem System angehören.

Wir hatten 2021 einem Bürgerentscheid zum Baugebiet „Südlich der Einkaufsmärkte“ zugestimmt, der vor dem Einstieg in die Bauleitplanung beantragt wurde.

 

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