Nach OVG-Urteil: Kein Baden mehr am Silbersee?

Veröffentlicht am 27.06.2020 in Aktuell

Wenn man schon nicht auf Urlaubsinseln fliegen kann, will man doch wenigstens zu Hause im heißen Hochsommer Erfrischung im „Kühlen Nass“ suchen können. Worauf Corona bedingt viele Badegäste des Silbersees viele Wochen in diesem Frühsommer warten mussten, kann bald schon dauerhaft die Zukunft sein: Der beliebte Silbersee kann für jegliche Freizeitnutzung für immer geschlossen sein – insbesondere auch für Badegäste.

Was ist passiert?

Nachdem nach ca. drei Jahrzehnten Bürgermeister Michael Müller dem Gemeinderat im Frühjahr 2018 den Satzungsbeschluss für die „unendliche Geschichte“ Bebauungsplan Silbersee vorlegte und dieser die Bauleitplanung mit breiter Mehrheit beschloss und damit eine basisdemokratische Bürgerbefragung aus dem Jahr 2007 umsetzte (eine Art von Bürgerbeteiligung, für die sich Bündnis 90 / Die Grünen schon immer stark machten), war die Hoffnung groß, dass allen Interessenslagen endlich Rechnung getragen wird. Doch das OVG Koblenz machte am 27.05.2020 mit seinem Urteil zur Normenkontrollklage verschiedener Umweltaktivisten alle Hoffnungen zunichte, in dem es den kompletten Bebauungsplan für unwirksam erklärte.

Normenkontrollklage wird durch B.U.N.D. und Matthias Vettermann (Bündnis 90 / Die Grünen) vertreten

Bei der öffentlichen Verhandlung am 13.05.2020 in der Jahnhalle vertraten Doris Stubenrauch (B.U.N.D.) und Matthias Vettermann (Fraktionssprecher Bündnis 90/ Die Grünen im Gemeinderat) die Positionen der Klägerin. Naturschutzrechtliche Belange seien nicht ausreichend im Bebauungsplan-Verfahren abgewogen worden, so die Quintessenz der Normenkontrollklage. Man wolle auf alle Fälle ein Hotel am Silbersee verhindern.

Das Hotel ist nur eine von vielen Facetten Der Bürgermeister und die Mehrheit des Gemeinderats machten nie einen Hehl daraus, dass man sich über 60 neue Arbeitsplätze und Steuereinahmen für die Gemeindekasse bei einem Hotelneubau freue. Auch den Marketingaspekt für die Gemeinde hatte man im Blick.

Doch die wirtschaftlichen Interessen der Fa. Willersinn (bis auf einen kleinen Teil ist sie Alleineigentümerin des Sees und der Uferbereiche) spielten bei den Verantwortlichen der Gemeinde nur eine nachgeordnete Rolle. Wichtig waren diesen die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger, die aus drei wesentlichen Teilen bestanden.

Gemeinwohlinteresse

Neben dem Hotelneubau sollte durch den Bebauungsplan sichergestellt werden, dass - man dort auch künftig baden gehen und sich am Kioskbetrieb erfrischen kann.  Zu allen Jahreszeiten sollte das Wandern und Joggen über den Rundweg des Silbersees möglich und - auch der Wassersport auf dem See auf Dauer gewährleistet sein (neben dem Individualsport und vereinzelten Anglern gibt es zwei Wassersportvereine mit zusammen rd. 1.000 Mitgliedern) Dies alles ist nun durch das OVG-Urteil unwirksam und die Zukunft mehr als ungewiss.

Teilt der Silbersee das Schicksal des Kräppelweihers?

Da die Zufahrt komplett und der Silbersee selbst zu über 90 % in Privateigentum der Fa. Willersinn steht obliegt es nun der Eigentümerin, was mit dem See nach der Auskiesung geschieht. Hotel, Rundweg, Kiosk mit Badestrand und Quartier der Wassersportvereine haben durch die Klage der Umweltverbände ab sofort keine Rechtsgrundlage mehr. Es ist nicht auszuschließen, dass die Firma ihr Eigentum durch hohe Einzäunung und weitere Sicherheitsmaßnahmen sichert.

Auch das Landschaftsschutzgebiet „Kräppelweiher“ zwischen dem Ortsteil Roxheim und Frankenthal war einmal ein sehr beliebtes Badegewässer. Es sieht sehr danach aus, dass der Silbersee bald die gleiche Entwicklung nimmt.

B.U.N.D. gesprächsbereit

Wie in der RHEINPFALZ vom 28.05.2020 zu lesen war, sucht die obsiegende Klägerin den Dialog mit der Gemeinde. Unserer Meinung nach ist die Gemeinde nach rd. 30 Jahren und allen Bemühungen nun weitestgehend aus der Sache raus. Frau Stubenrauch und Herr Vettermann sollten vielmehr die Courage haben, das Gespräch mit den enttäuschten Badegästen, Wassersportlern, Anglern, Wanderern und Naherholungsuchenden aufzunehmen.

Der Bebauungsplan der Gemeinde wurde auf deren Betreiben für unwirksam erklärt und die Gemeinde ist (bis auf wenige Quadratmeter) nicht Eigentümerin. Umgekehrt sollte es enttäuschten Silbersee-Nutzern nicht schwer sein, mit Doris Stubenrauch, Matthias Vettermann und anderen Gegnern als Personen des öffentlichen Lebens ins Gespräch zu kommen. Wir gehen davon aus, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger eine Kontaktmöglichkeit eröffnen.

Revisionszulässigkeitsverfahren letzter „Strohhalm“ - Bündnis 90 / Die Grünen dagegen

In seiner Sitzung am 25.06.2020 sprach sich der Gemeinderat mit breiter Mehrheit für die Durchführung eines Revisionszulässigkeitsverfahrens aus. Nur die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen stimmte geschlossen dagegen. Auch wenn die Chancen mehr als schlecht stehen, wird dies als letzte Möglichkeit für die Realisierung des Bebauungsplans „Silbersee“ gesehen – ein Griff nach dem berühmten Strohhalm.

 

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