Die Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim verschickt keine neuen Wahlbenachrichtigungen. Für die Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
Wer bei dem Antrag auf Briefwahl auch die Unterlagen für die Stichwahl be-antragt hat, muss nichts weiter unternehmen. Sollten Sie diese nicht beantragt haben oder sich unsicher sein, wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung und beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen erneut. Das geht auch online: Beantragung Briefwahl.
In Ihrem Wahllokal können Sie am 10.10.2021 Ihre Stimme abgeben. Dazu benötigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder, falls diese nicht mehr vorhanden ist, Ihren Personalausweis!