SPD-Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen: 5000 Euro für die Zwecke der Inklusion

Veröffentlicht am 25.03.2019 in Allgemein

Die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 (in Kraft seit 2008) stellt eine Übereinkunft über die Rechte von Menschen mit Behinderungen dar. Die internationale Vereinbarung wird auf nationale, regionale und kommunale Ebene durch Aktionspläne heruntergebrochen. In der Folge hat das Land Rheinland-Pfalz 2010 den Landesaktionsplan verabschiedet und tritt für die Entwicklung kommunaler Aktionspläne ein. Zu diesem Zweck wurde in vier Mustergemeinden ein Entwicklungsprozess eingeleitet, der jeweils zu einem ersten kommunalen Aktionsplan geführt hat.

Auch in Bobenheim-Roxheim hat sich eine Arbeitsgruppe zum Thema „Inklusion“ gebildet, die aus dem kommunalen Behindertenbeauftragten, Mitglieder der Fraktionen und MitarbeiterInnen der Gemeindeverwaltung besteht. Einen thematischen Schwerpunkt bildet zurzeit Barrierefreiheit und Mobilität. Weitere Themen in der Zukunft werden Bauen und Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Kultur, Freizeit und Sport aber auch Information und Beratung sein.

Haushaltsmittel sind seither nicht in den Haushalt eingestellt, werden aber in absehbarer Zeit für öffentliche Veranstaltungen, Informationsmaterial, Aktionen usw. benötigt werden. Der Haushaltsansatz wurde auf unseren Antrag hin nun geschaffen und es wurden 5000,00 Euro zu diesem Zwecke zur Verfügung gestellt.

 

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